Tiny House in Niedersachsen

Es gibt eine einfache Wahrheit: Wenn Sie an das glauben, was Sie tun, können Sie Großes erreichen. Das ist der Grund, warum Ihnen bei der Erreichung Ihres Zieles helfen möchten.

Schwanewede im Landkreis Osterholz

Ortsteil Neuenkirchen

2 Tiny Houses in Neuenkirchen

Typ: SAINT RAPHAEL mit Kalt-Wintergarten und eigener 6,22 KW/h Stromerzeugung & Speicher

Auf einem 575 m² großem Gelände realisieren 2 Tiny Houses mit Baugenehmigung. Beide Häuser verfügen über einen Kalt-Wintergarten, eine eigene Photovoltaikanlage mit einem 5 KW Speicher. Die Häuser sind nach dem GEG 2024 gebaut und haben einen EH 55 Standard.

In der verfügbaren Version: 328 m2, komplett möbliert ab 189.900 €


Uthlede - Kreis Hagen im Bremischen

Der Ort Uthlede im Landkreis Cuxhaven im Kreis Hagen (im Bremioschen). Der Ort hat eine eigene Abfahrt von der BAB 27 (zwischen Bremen und Bremerhaven) Hier haben wir die Möglichkeit 20 Tiny Houses bzw. Selbstbauhäuser zu erstellen.
50 % der Flächen sollen verkauf werden, der Rest als Pachtland zur Verfügung gestellt werden. Sazu die Bedingung: Die Häuser müssen über uns gekauft werden.


Ihlenworth 

Auf einem 1021 m² großen Grundstück haben wir das Naturholz- Typ Haus Elisabeth mit 81,74 m² Nutz- und mit ca. 65,53 m² geplant. Sowie ein Natur-HolzHaus vom Typ Karla mit ungefähr 42 m² Wohnfläche. Verkauft wird Haus mit geteiltem Grundstück von ca. 500 m² Fläche.

Grundstück in Ihlenworth

Haus Elisabeth

Haus Karla


Wohnraumförderung in Niedersachsen

Förderung der N-Bank

Wenn Sie selbst genutztes Wohneigentum bauen bzw. erwerben oder ihr selbst genutztes Wohneigentum modernisieren wollen, unterstützt Sie diese Förderung bei verschiedenen Maßnahmen.


  • Neubau, Erwerb, Modernisierung, energetische Modernisierung
  • Darlehenshöhe nach Maßnahmenart
  • Zusätzlicher Zuschuss je Kind und Menschen mit Behinderungen


Sie möchten mehr wissen?
Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.


Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation im Downloadbereich.


So läuft der Antrag

Den Antrag auf ein Darlehen zur Eigentumsförderung stellen Sie bitte bei der für Ihren Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Landkreis, Stadt, Gemeinde). Dort erhalten Sie auch alle Antragsformulare und weitere Informationen.

Eine Übersicht der örtlichen Wohnraumförderstellen finden Sie hier.


Was gefördert wird 

  • Neubau von Wohnraum einschließlich Erstbezug
  • Erwerb vorhandenen Wohnraums

Wer gefördert wird

  • Natürliche Personen

Ganz konkret

  • Neubau/Erstbezug bzw. der Erwerb eines bestehenden Gebäudes
    Darlehen bis zu 75.000 Euro
  • Die Beträge erhöhen sich
    ... für jedes Kind 7.500 Euro
    … für jeden zum Haushalt gehörenden behinderten Menschen 7.500 Euro
    ... Darüber hinaus für jedes zum Haushalt gehörende Kind oder Menschen mit Behinderungen ein Zuschuss in Höhe von 2000 Euro
    (Beispiel: Haushalt mit 2 Kindern insgesamt 90.000 Euro Darlehen und 4.000 Euro Zuschuss.)
  • Landesbürgschaft
    Eine Bürgschaftsübernahme ist als zusätzliche Förderung möglich. Dadurch kann die Gesamtfinanzierung gesichert und ein nachrangiges Darlehen zu den Zinskonditionen eines erststelligen Darlehens gewährt werden.
    Den Antrag können Sie gemeinsam mit Ihrem Kreditinstitut und dem Antrag auf Bewilligung der Fördermittel bei den Wohnraumförderstellen (WFS) der Landkreise, Städte bzw. Gemeinden stellen.

Möchten Sie mehr erfahren?

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